Verordnungen & Kosten

Die Verordnung einer logopädischen Behandlung erfolgt in der Regel über den behandelnden Arzt. Dies kann z.B. ein HNO-Arzt, Phoniater oder Pädaudiologe, Kinderarzt, Neurologe, Hausarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein.

 

Bei Verordnung eines Hausbesuches findet die Behandlung auch zu Hause bei dem Patienten statt.

 

Die Kosten für die Therapie wird in aller Regel von der Krankenkasse bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglicher Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von zur Zeit 10% der Behandlungskosten pro Rezept.

 

Ausgenommen sind Patienten, die durch die Krankenkasse von diesen Zahlungen befreit wurden.

 

Privatpatienten übernehmen die Kosten vorab in vollem Umfang und reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein.

 

Neben der Finanzierung der logopädischen Behandlung durch die Krankenkasse besteht bei Vorschulkindern, die eine Frühförderung erhalten, auch die Möglich-keit der Verordnung und Kostenübernahme im Rahmen der Komplexleistung durch entsprechende Kostenträger (AWO etc).